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Kosmetische Produkte werden innerhalb der EU vor allem durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt. Sie zeichnen sich meist durch ihre hohe Komplexität und neuartige Inhaltsstoffe aus. Durch den direkten Kontakt mit dem menschlichen Körper können diese besonders einfach in den Organismus gelangen und unterliegen deshalb strengen Sicherheitsvorgaben.

Die Durchführung einer gründlichen Sicherheitsbewertung inklusive der Erstellung des resultierenden Sicherheitsberichts und der Produktinformationsdatei bilden die Kernkompetenzen unserer hochqualifizierten Sicherheitsbewerter.

Häufig sind kosmetische Produkte schwer von anderen Produktgruppen wie Arzneimitteln abzugrenzen. Während Arzneimittel eine behördliche Zulassung mittels aufwändiger Verfahren erfordern, liegt die Wirkung von kosmetischen Produkten im Verantwortungsbereich des Herstellers. Die Marktkonformität beginnt also bereits bei der Entwicklung Ihres Produktes.

Mit fundierter Fachkompetenz aus jahrelanger Erfahrung begleiten unsere Sicherheitsbewerter Ihr Produkt entlang des gesamten Produktlebenszyklus. Von der Rohstoffauswahl und Produktentwicklung bis hin zur Dokumentenerstellung und Behördenkommunikation, sind wir bereits jetzt für zahlreiche Kunden ein vertrauensvoller Partner.

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