Nach § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dies umfasst die Rohstoffe für die Produktion genauso wie die Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, die im Betriebsalltag zum Einsatz kommen. Das Gefahrstoffkataster, auch Gefahrstoffverzeichnis genannt, enthält wichtige Informationen zu jedem einzelnen Stoff, wie genutzte Mengen, Gefährdungsgrad für die Mitarbeiter oder die jeweiligen Verwendungen an den verschiedenen Arbeitsplätzen. Ein wichtiges Informationstool ist hierfür das Sicherheitsdatenblatt.
Aus dem Gefahrstoffkataster lassen sich für den Unternehmer wichtige Informationen ableiten. Dazu gehören geltende Arbeitsplatzgrenzwerte oder Lagergrenzen sowie notwendige Schutzvorrichtungen für Mitarbeiter.
Das Führen und ständige Aktualisieren eines Gefahrstoffkatasters ist eine grundsätzliche Arbeitsschutzpflicht des Unternehmens. Diese Aufgabe muss eine fachkundige Person übernehmen, die jedoch nicht aus dem Unternehmen selbst kommen muss. Für viele Kunden betreuen wir das Gefahrstoffkataster und stellen somit sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden. In diesem Rahmen führen wir die Substitutionsprüfung durch, um die Anzahl der Gefahrstoffe im Betrieb zu reduzieren und Gefahrstoffe durch weniger gefährliche oder ungefährliche Stoffe ersetzen zu können.