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Kosmetische Mittel sind vor dem Inverkehrbringen im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) der Europäischen Kommission zu notifizieren.

Durch die Notifizierung werden Giftinformationszentren über kosmetische Mittel und deren Rezepturen informiert, sodass diese ihrer Beratungsrolle im Notfall gerecht werden können. Zusätzlich werden die zuständigen Behörden der Bundesländer über das kosmetische Mittel (ohne Rezeptur) informiert, um dies überwachen zu können.

Eine Besonderheit bilden dabei kosmetische Mittel, die Nanomaterialien enthalten. Diese sind 6 Monate vor dem Inverkehrbringen, inkl. der Informationen zu den enthaltenen Nanomaterialien, zu notifizieren.

Die verantwortliche Person (Hersteller, Händler, Importeur) hat dafür zu sorgen, dass die Pflicht zur Meldung eingehalten wird. Die Durchführung der Notifizierung kann allerdings auch in Form eines Subunternehmens durch einen Sicherheitsbewerter erfolgen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und übernehmen die Notifizierung für Sie!

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