Am 05.01.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/197 (21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 27.09.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Am 31.03.2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Die neuen Gefahrenklassen umfassen: Am 17. Januar wurden der Kandidatenliste der ECHA neun weitere Chemikalien hinzugefügt. Dazu zählt auch Melamin (CAS-Nr. 108-78-1), dessen Besorgnisstufe „mit wahrscheinlich schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt“ bewertet wurde.
Änderungen der CLP-Verordnung
Verbot von Mikroplastik
Neue Produktsicherheitsverordnung löst Produktsicherheitsrichtlinie ab
Neue Gefahrenklassen unter CLP
Erweiterung der Kandidatenliste der ECHA