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Am 31.03.2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 im europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden vier neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. Die neuen Gefahrenklassen umfassen:

  • Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit
  • Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt
  • Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften
  • Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften

Die Verordnung beschreibt Grundlagen und Kriterien zur Einstufung sowie Vorgaben zur Kennzeichnung.

Die Umsetzung der neuen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben hat für Stoffe zum 01.05.2025 und für Gemische zum 01.05.2026 zu erfolgen. Bei Stoffen und Gemischen, die bereits vor dem jeweiligen Datum in Verkehr gebracht wurden, wird eine Übergangfrist gewährt. Für Stoffe beträgt diese ein Jahr und sechs Monate zum 01.11.2026, für Gemische beträgt diese zwei Jahre zum 01.05.2028.

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