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Die REACH-Verordnung nennt in Anhang XVII eine ganze Reihe von Beschränkungen und Verboten für gefährliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die es zu beachten gilt. Darüber hinaus sind auch nationale Grenzwerte oder spezielle Lieferantenvorgaben zu erfüllen.

Anhand einer Testmatrix können wir schnell beurteilen, ob ein Produkt generell von Stoffbeschränkungen betroffen ist oder nicht. Oftmals lässt sich mit Lieferantenunterlagen prüfen, ob ein Produkt die Schadstoffgrenzen oder Stoffverbote auch wirklich einhält. Manchmal lässt sich die Material Compliance jedoch nur anhand von Laborprüfungen feststellen.

Wir entwickeln für unsere Kunden eine Empfehlung für den notwendigen Prüfungsumfang und Prüfungsparameter. Wir geben auf Wunsche eine Empfehlung für das geeignete Prüflabor ab und begleiten, gerade bei Problemfällen, auch das Prüfprozedere im Labor.

Im Falle der kosmetischen Produkte arbeiten wir bei den für den Sicherheitsbericht benötigten Untersuchungen (z.B. mikrobiologische Untersuchungen, Konservierungsbelastungstests und Haltbarkeitsprüfungen) eng mit einem Labor aus unserem Partnernetzwerk zusammen.

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