info@tge-consult.de +49 251 394965-0

Sprache auswählen

 

Der UFI-Code (Unique Formula Identifier) wurde als neues Kennzeichnungselement eingeführt, um bei Kontaktaufnahme mit einem Giftinformationsdienst eine eindeutige und schnelle Zuordnung vom Produkt zur gemeldeten Rezeptur zu ermöglichen. Es handelt sich um einen alphanumerischen Code aus 16 Zahlen und Buchstaben in vier Blöcken, die durch einen Bindestrich getrennt sind. Dem UFI ist das Präfix „UFI“ voranzustellen (Beispiel: „UFI: E600-30P1-S00Y-5079“).

Der UFI-Code ist in der Nähe der anderen Kennzeichnungselemente anzubringen. Wenn kein Kennzeichnungsetikett notwendig ist, muss der UFI in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts angegeben werden. Für alle anderen Produkte ist eine freiwillige Angabe in Abschnitt 1.1 des Sicherheitsdatenblatts zu empfehlen.

Produkte, die mit demselben UFI gekennzeichnet werden, müssen auch dieselbe Rezeptur haben. Ändert sich die Rezeptur eines Produkts, muss auch der UFI geändert werden. Es ist auch möglich für eine Rezeptur mehrere UFI zu vergeben. Wird die Rezeptur des Vorlieferanten nicht geändert, kann auch dessen UFI-Code weiterverwendet werden.

Der UFI kann über den UFI Generator der ECHA aus der Umsatzsteuer Identifikationsnummer und einer eindeutigen Rezepturnummer erstellt werden und ist auf der Verpackung anzubringen, die das gefährliche Gemisch enthält. Aus dem UFI-Code alleine können damit keine Informationen zur Zusammensetzung des Gemischs abgeleitet werden.

Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung des UFI-Codes sowohl durch die Kommunikation mit den Lieferanten als auch durch die Ausführung der Aufgabe selbst.

Jetzt Kontakt aufnehmen