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Die Verordnung (EU) 2023/988 über allgemeine Produktsicherheit wurde am 23.05.2023 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Mit dem Geltungsbeginn der Verordnung am 13.12.2024 wird die bisher geltende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG vollständig aufgehoben und damit das auf nationaler Ebene entsprechende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) größtenteils abgelöst. Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie gilt die Verordnung in allen EU-Ländern unmittelbar und bringt einige Neuerungen mit sich. Dazu zählt beispielsweise die Pflicht der Hersteller für Produkte eine Risikoanalyse durchzuführen, die klare Definition der Abhilfemaßnahmen im Falle eines Rückrufs oder die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Anbieter von Online-Marktplätzen. Vor dem Geltungsbeginn konform in Verkehr gebrachte Produkte dürfen unbegrenzt abverkauft werden. Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.