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Am 05.01.2024 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2024/197 (21. ATP zur Anpassung der CLP-Verordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 25.01.2024 in Kraft. Damit werden 52 Stoffe des Anhangs VI Teil 3 der CLP-Verordnung angepasst oder diesem hinzugefügt und bringen Änderungen für die Einstufung und Kennzeichnung von betroffenen Produkten mit sich. Zu den Stoffen zählen beispielsweise Zimtaldehyd, Bleipulver, massives Blei, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid und Benzylalkohol. Die Änderungen gelten ab dem 01.09.2025.

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