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Am 27.09.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/2055 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Damit wird eine neue Beschränkung hinsichtlich synthetischer Polymerartikel (Mikroplastik) eingeführt. Als Mikroplastik werden in der Regel Kunststoffpartikel im Größenbereich unterhalb von 5 mm bezeichnet.

Von den neuen Regeln zu Mikroplastik sind eine Vielzahl von Produkten betroffen. Dazu zählen beispielsweise kosmetische Mittel oder Einstreugranulat auf Sportplätzen. Die Beschränkungen werden mit verschiedenen verwendungsspezifischen Übergangsfristen umgesetzt. Auch wenn die Verwendung unter eine der Ausnahmen fällt, können Informations-, Berichts- oder Kennzeichnungspflichten bestehen. Die Beschränkungen für z.B. kosmetische Mittel mit Mikroperlen (Peelings) und loses „Glitzer“ gelten bereits ab dem 17.10.2023.

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